Verkauf von Gemeindegrundstück ohne Zweidrittelmehrheit

Verkauf von Gemeindegrundstück ohne Zweidrittelmehrheit

Eine Immobilienfirma hatte bei der Gemeinde St. Lorenz das Ansuchen gestellt, ein wohnbaugewidmetes gemeindeeigenes Grundstück im Bereich Höribach zu erwerben, weil sie dieses als Zufahrt zu mehreren Parkplätzen benötigt und auch, um zwei in Bau befindliche Wohnblöcke unterirdisch miteinander zu verbinden.

„Bürgermeister Andreas Hammerl wollte den Verkauf dieses Grundstücks möglichst schnell über die Bühne bringen und hat den Kaufvertrag mit der Immobiliengesellschaft abgeschlossen, obwohl dieser vom Gemeinderat nicht mit der nötigen Zweidrittel-mehrheit beschlossen worden war“, betont Josef Dobesberger, der Fraktionsobmann der Grünen St. Lorenz. „Als Verkaufspreis sollte ursprünglich der ortsübliche Baulandpreis dienen. Der Bürgermeister hatte aber einen niedrigeren Verkaufspreis mit der Käuferin vereinbart, für den er im Gemeinderat nicht die erforderliche Mehrheit erreichte. Die Veräußerung von unbeweglichem Gemeindeeigentum ist gesetzlich nur auf Grund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Gemeinderatsbeschlusses zulässig. Dieser Verkauf ist somit nicht gesetzeskonform und muss nun rückabgewickelt werden. Da der Bürgermeister zu einer Rückabwicklung nicht bereit war, haben wir eine Aufsichtsbeschwerde beim Amt der Oö. Landesregierung eingebracht“, so Dobesberger weiter.

Die Grünen werden sich jedenfalls dafür einsetzen, dass die Zufahrt zu den Bewohnerparkplätzen zur Verfügung gestellt werden können und dass die unterirdische Verbindung zwischen den beiden Wohnbauten, die bereits unter dem betroffenen Gemeindegrundstück errichtet wurde, bestehen bleiben kann. Hier wäre eine Nutzungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Bauträger denkbar. Den Wohnungseigentümern soll jedenfalls kein Nachteil entstehen.

Quelle: Die Grünen Bezirk Vöcklabruck

RÜCKFRAGEHINWEIS: Josef Dobesberger, 0664/2084310,

Veröffentlicht am 09.05.2022