IMMOBILIENDEAL AM ATTERSEE
Foto: UHU - Hier stand einst der Gasthof „Goldener Anker“, das Grundstück wird die Gemeinde kaufen.

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Unterach. Die Zukunft Unterachs braucht Visionen – so der „energiegeladene“ (OT) VP-Bürgermeister Georg Baumann – und sie hängt wesentlich von zwei touristischen Projekten ab, die zusätzliche Gäste gewinnen und dem Tourismus zu einer Saisonverlängerung verhelfen sollen: Aktuell geht es um den Ankauf der Grundstücke „Goldener Anker“ und „Zach“ (Jeritzastraße 1) durch die Gemeinde und die Errichtung des Hotelprojektes „Georgshof“.

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat schon diesen Ankauf des rund 1700 Quadratmeter großen Areals vom ehemaligen „Goldenen Anker“ mit Hilfe des Landes Oberösterreichs. Gesamtkosten: 4,8 Millionen Euro, für die Gemeinde 2,8 Millionen, Kostenübernahme Land Oberösterreich: 2 Millionen Euro. Bürgermeister Georg Baumann: „Wir sind überzeugt, dass das Kauf des Areals eine einmalige Chance ist, öffentliche Seezugänge für die Allgemeinheit zu sichern. Die Kosten sind enorm, doch wenn wir diese Möglichkeit auslassen, werden wir uns noch Jahre später fragen, warum wir diese versäumt haben.“ Baumann denkt daran, den Ortskern mehr zu beleben, etwa eine ganzjährige benutzbare Promenade zu schaffen, etc.

Zum neuen Hotelprojekt „Georgshof“, der OS Hotel Immo-GmbH mit 130-150 Zimmer und der Schaffung von ca. 120 Arbeitsplätzen meint das Gemeindeoberhaupt: „Es werden noch ein paar Jahre ins Lande ziehen, bis es genehmigt, abgerissen und neu errichtet werden kann. Der OS Hotel Immo-GmbH will man für 30 Jahre ein Drittel des 2016 auch mit 800.000 Euro gekauften Naturbadeplatzes im Ausmaß von ca. 2000 Quadratmeter verpachten. Georg Baumann: „Als Unterstützung des Hotelprojektes und als Zeichen, dass die Gemeinde dahinter steht.“

Die Verpachtung des Seegrundstückes an den Hotelinvestor wird massiv vom Labg. Gottfried Hirz, auch Klubobmann im oberösterreichischen Landtag kritisiert. Er fordert das Land Oberösterreich auf, das Vorhaben zu stoppen und nimmt VP-Landesrat Max Hiegelsberger (Gemeindereferent) in die Pflicht.

 

R. H.

Veröffentlicht am 04.11.2019