Mondsee: Grundsatzbeschluss zur Errichtung

Mondsee: Grundsatzbeschluss zur Errichtung

eines Parkplatzes auf dem ehemaligen Minigolfplatz

Die im Eigentum der Marktgemeinde stehende GP 24 (ehemaliger Minigolfplatz) KG Mondsee wurde im Dezember 2007 mit einer Änderung des Flächenwidmungsplanes im Ausmaß von rund 1.600 qm rechtskräftig von Grünland/Parkanlage auf Verkehrsfläche/ruhender Verkehr - Parkplatz umgewidmet. Diese Umwidmung erfolgte damals im öffentlichen Interesse zur Schaffung von Ersatzparkflächen im Zuge der Marktplatzgestaltung.

Im Mai 2017 hat die Hütter GmbH & CoKG ein Projekt zur Erweiterung des Hotel Restaurant Krone vorgelegt.
Die Bettenkapazität soll von derzeit 43 auf 58 erhöht werden und die Zimmer sollen zeitgemäß saniert bzw. erneuert werden.

Dem Hotel Krone stehen derzeit nur 16 PKW - Abstellplätze zur Verfügung und der geplante Erweiterungsbau ist nur dann möglich, wenn zusätzlich eine Fläche im unmittelbaren Nahbereich des Hotels für Parkplätze angemietet werden kann.
Der Gemeinderat sollte daher grundsätzlich entscheiden, ob auf der bereits als Parkplatz gewidmeten Grundparzelle ein Parkplatz errichtet werden soll und eine Teilfläche daraus für die Erweiterung des Hotel Krone ausschließlich für Hotelgäste (nicht Restaurant) vermietet wird.

In welcher Form der Parkplatz errichtet wird war noch nicht Gegenstand der Beschlussfassung, das soll erst im zuständigen Straßenausschuss vorberaten und ausgearbeitet werden. Für diesen Grundsatzbeschluss stimmten 20 von insgesamt 25 Mitgliedern des Gemeinderates.

RH.

Veröffentlicht am 11.07.2017