Ärztliche Aufklärungspflicht

Zur ärztlichen Aufklärungspflicht gehört auch, dass sich der Arzt darum bemüht, seinen Patienten in ausreichender Weise zu erreichen, um einen Befund mit ihm erörtern zu können.
Der Arzt verstößt nicht gegen seine Aufklärungspflicht, wenn er nach zwei erfolglosen Versuchen den Patienten zur Befundbesprechung einzuladen, keine weiteren Schritte setzt.

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Veröffentlicht am 27.10.2020