„Erbe ausschlagen als gesetzlicher Vertreter?“

Ein Kollisionskurator ist gem. § 277 ABGB zu bestellen, wenn durch einen objektiven Interessenswiderspruch zwischen den Vorsorgebevollmächtigten als gesetzlichen Vertreter und der vertretenen Person eine Gefährdung ihrer Interessen möglich erscheint.

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Veröffentlicht am 28.09.2021