Unterlassungsanspruch - Schattenwurf von Gebäuden

Der von einem Gebäude ausgehende Schatten stellt keine Immission dar. Es kann daher kein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.

Kanzlei Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc

5310 Mondsee, Rainerstraße 5

T: +43 (0) 6232 27 270

F: +43 (0) 6232 27 270-7

M: +43 (0) 664 384 30 80

E:

I: www.mondsee-rechtsanwalt.at

Veröffentlicht am 22.06.2021