Abschleppen ist unerlaubte Selbsthilfe

Das Abschleppen eines Fahrzeuges, das widerrechtlich auf einem Parkplatz abgestellt ist, stellt keine erlaubte Selbsthilfe dar. Der Betroffene muss das Besitzstö-rungsverfahren einleiten.

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Veröffentlicht am 25.06.2018