Der selbst verdiente Sonderbedarf

Das unterhaltsberechtigte Kind hat die Finanzierung des Sonderbedarfs grund- sätzlich aus seinen eigenen Einkünften zu bestreiten. Der dem Kind zustehende monatliche Restbetrag ist in jedem Fall gesondert zu beurteilen.

Kontakt:

Dr. Rafaela Golda-Zajc
5310 Mondsee,
Rainerstraße 5

T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
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I: www.mondsee-rechtsanwalt.at
Veröffentlicht am 02.05.2016