DIENSTGEBERANFRAGE TROTZ „LUXUSUNTERHALT“

Der unterhaltspflichtige Elternteil kann sich nicht erfolgreich mit einer daten- schutzrechtlichen Beschwerde gegen die im AußStG gedeckte Dienstgeberanfrage wehren; auch dann nicht, wenn im Unterhaltsverfahren die Bezahlung des Unter- haltes bis zur Höhe des Unterhaltsstopps eingestellt zugestanden wird.

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Veröffentlicht am 01.07.2017