Familienbonus PLUS

Seit 01.01.2018 besteht für Eltern, die ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen beziehen, die Möglichkeit einen Familienbonus Plus zu beantragen. Dies hat zur Folge, dass sich der Unterhaltsanspruch von Kindern auch rückwirkend erhöhen kann. Im Detail sind die erwirkten Unterhaltstitel zu prüfen.

Kanzlei Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc

5310 Mondsee, Rainerstraße 5
T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E:
I: www.mondsee-rechtsanwalt.at

Veröffentlicht am 27.04.2020