Fußgänger - Fahrzeuge am Gehsteig

Ein Fahrzeuglenker darf beim Überqueren eines Gehsteiges (zum Beispiel Ausfahrt) Fußgänger weder gefährden, noch behindern. Es trifft den daher gegenüber einem wahrnehmbaren Fußgänger eine Wartepflicht. Auch wenn der Fußgänger stehen bleibt schafft er dadurch keine unklare Vorrangsituation.

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Veröffentlicht am 18.08.2017