Geldstrafe wegen beharrlicher Vereitelung des Kontaktrechtes

Eine Geldstrafe zur Durchsetzung des Kontaktrechtes ist ein Beugemittel. Die Geldstrafe „muss daher wehtun“. Auch wenn der Obsorgeberechtigte nur ein geringes Einkommen und kein Vermögen haben sollte, ist eine Geldstrafe von € 500,00 angemessen.

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Veröffentlicht am 01.09.2022