Gewährleistung für fehlenden unverbaubaren Panoramablick

Wenn ein Bauprojekt mit unverbaubarem Panoramablick beworben und dies auf
Nachfrage von den Mitarbeitern des Bauträgers bekräftigt wird, dann gilt dieser
als zugesicherte Eigenschaft im Sinne des Gewährleistungsrechts – auch wenn
dies im Standardvertrag nicht mehr erwähnt wird.

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Veröffentlicht am 10.01.2022