Kontaktrechsverhinderung - Unterhaltsverwirkung

Wenn die Kindesmutter, welche einen nachehelichen Unterhaltsanspruch hat, grundlos und daher böswillig das elterliche Kontaktrecht zum nichtbetreuenden Elternteil verhin-dert, so verwirkt die unterhaltsberechtigte Kindesmutter ihren nachehelichen Unterhalts-anspruch gemäß § 74 EheG.

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Veröffentlicht am 27.03.2018