Mietvertrag/Zwangsversteigerung

Der Ersteher einer Liegenschaft kann ein nicht verbüchertes Bestandverhältnis unter Ein- haltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu den gesetzlichen Terminen aufkündigen. Eine Bindung an im Vertrag vereinbarte Fristen ist nicht gegeben.

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Veröffentlicht am 27.07.2017