Nachbarrechtliche Unterlassungsklage gegen Lärm

Eine nachbarrechtliche Unterlassungsklage gegen Lärm und Verunreinigung, die Lokalgäste im Nahebereich des Lokales verursachen, sind der Eigentümer und der Mieter oder Pächter des Lokales als mittelbare Störer passiv legitimiert. Der Anspruch ist prinzipiell nicht verjährbar.

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Veröffentlicht am 26.04.2022