Unterhaltspflicht eines Häftlings

Solange einem über einen längeren Zeitraum Inhaftierten keine Möglichkeit ein- geräumt wird, einem Einkommenserwerb nachzugehen und er kein Vermögen hat, kann dieser zu Unterhaltszahlungen nicht angespannt werden.

Kontakt:

Dr. Rafaela Golda-Zajc
5310 Mondsee,
Rainerstraße 5

T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E:
I: www.mondsee-rechtsanwalt.at
Veröffentlicht am 04.07.2016