Unterhaltspflicht eines studierenden Elternteiles

Der unterhaltspflichtige Elternteil kann solange auf kein Erwerbseinkommen angespannt werden, als er zielstrebig und erfolgreich das Studium betreibt. Bei der Prüfung der Zielstrebigkeit darf die Zeit nicht eingerechnet werden, in welcher der nunmehr geldunterhaltspflichtige Elternteil seiner Betreuungspflicht nachgekommen ist.

Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc

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Veröffentlicht am 28.02.2020