Unternehmen und Scheidung

Alle Gegenstände und Werte, die zu einem Unternehmen gehören, sind nicht Bestandteil der nachehelichen Aufteilung. In vielen Aufteilungsverfahren ist jedoch häufig strittig, was dem Unternehmen oder dem Vermögen der Ehegatten zuzuzählen ist. Der OGH hat klargestellt, dass derjenige, der die Sache als dem Un- ternehmen zugehörig betrachtet haben will, dafür auch beweispflichtig ist.

Kontakt:

Dr. Rafaela Golda-Zajc
5310 Mondsee,
Rainerstraße 5

T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E:
I: www.mondsee-rechtsanwalt.at
Veröffentlicht am 26.02.2016