Verkehrssicherungspflichten auf dem Parkplatz eines Skigebietes

Die vertraglichen Verkehrssicherungspflichten des Parkplatzbetreibers finden ihre Grenze in der Zumutbarkeit. Ein Parkplatz in einem Skigebiet kann nicht völlig eisfrei gehalten werden. Neben der Streuung in der Früh ist eine zusätzliche Streuung zu Mittag zwischen den dort parkenden Fahrzeugen nicht zumutbar.

Kanzlei Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc
5310 Mondsee, Rainerstraße 5
T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E:
I: www.mondsee-rechtsanwalt.at

 

Veröffentlicht am 11.12.2021