Verweigerung der Fortpflanzung – Eheverfehlung?

Wenn triftige Gründe – etwa eine 50%ige Wahrscheinlichkeit, einer schweren Erkrankung des Kindes - vorliegen, ist die Haltung der Ehefrau, sich gegen die Fortpflanzung auszusprechen, keinesfalls als schwere Eheverfehlung zu werten.

Kontakt:

Dr. Rafaela Golda-Zajc
5310 Mondsee,
Rainerstraße 5

T: +43 (0) 6232 27 270
F: +43 (0) 6232 27 270-7
M: +43 (0) 664 384 30 80
E:
I: www.mondsee-rechtsanwalt.at
Veröffentlicht am 11.01.2016