Gute Raumordnungsentwicklungen für St. Lorenz

Gute Raumordnungsentwicklungen für St. Lorenz

Raumplanung und Bauordnung gehö­ren zu den wichtigsten Aufgaben, die eine Gemeinde zu erfüllen hat.
Die Gemeinde St. Lorenz hat in ihrem Entwicklungsleitbild die Grundsätze der Wohnbaulandentwicklung festgeschrieben: Wohnraumbeschaffung vorrangig für den heimischen Bedarf, sparsame Grundinan­spruchnahme und landschaftsverträgliche Siedlungsentwicklung.

Diese Grundsätze entsprechen den Wert­vorstellungen der GRÜNEN. Als die Grünen ab 2015 erstmalig im Gemeinderat vertreten waren, wurde Wohnbeschaffung für den heimischen Bedarf unter dem Titel „leistba­res Wohnen" von allen politischen Gruppen thematisiert. Die Realität im Bauwesen war jedoch unter dem damaligen Bürgermeister eine ganz andere. Die vom Bürgermeister als erste Bauinstanz genehmigten Baube­willigungen entsprachen großteils nicht dem Entwicklungsleitbild der Gemeinde, sondern ermöglichten geschmacklose Wohnbauten, die auf Grund ihrer unpas­senden Dimensionen das Landschaftsbild nachhaltig verschandeln und zu zahlreichen Einsprüchen und Protesten der Nachbarn führten. Der so von kommerziellen Bauträ­gern geschaffene viel zu teure Wohnraum ist für die Mehrheit der einheimischen Bevölkerung nicht leistbar.

Die Gemeindepolitik muss sich also über­legen, wie Wohnraum für den örtlichen Bedarf geschaffen werden kann. Der Woh­nungsbedarf für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre dürfte dafür bei etwa 60 bis 80 Wohnungen liegen. Ein unkontrolliertes Wachstum würde die infrastrukturellen Einrichtungen der Gemeinde wie etwa Kindergarten, Schulen oder Altenvorsorge vor große Probleme stellen.

Die GRÜNEN haben oftmals angeregt, die Entwicklung der Gemeinde selbst zu be­stimmen und nicht Investoren oder Pro­jektentwicklern zu überlassen. Es muss ein schärferer Kurs gegenüber Spekulanten eingeschlagen werden. Schließlich sind die Vertreter aller politischen Parteien über­eingekommen für wohnbaugewidmete Grundstücke Bebauungspläne zu erlassen und besonders sensible Gebiete als Neupla­nungsgebiete zu erklären. Darin ist von der Gemeinde u.a. festzulegen: Bebauungs­dichte, Gebäudehöhe, Anzahl der Geschos­se, maximale Wohnungsanzahl, Verkehrser­schließung.

Die Erstellung des Bebauungsplanes „Mondseestraße" - ein großes Areal entlang der B 154 südlich des Marktes Hofer, in dem ein Bauträger ein umfangreiches Projekt plant - wurde bereits 2018 beschlossen, der Auftrag für die Erarbeitung der Bebauungs­richtlinien wurde bereits an einen Raumpla­ner vergeben.

Die Verordnung des Neuplanungsgebietes am Seeufer in Schwarzindien wurde am 07. 02 2019 vom Gemeinderat beschlossen und damit begründet, dass es sich bei den angeführten Grundstücken um eine der letzten Feuchtflächen im Bereich Schwar­zindien handelt und diese von jeglicher Bebauung frei gehalten werden sollen. Die Grundstücke sind derzeit als „Grünland - Parkanlage" bzw. ,,Verkehrsfläche" im Flächenwidmungsplan ausgewiesen. Um eine stark untergeordnete Erholungsnut­zung dieser Grundstücke zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Flächenwidmung zu ändern bzw. zu konkretisieren.

Die Verordnung des Neuplanungsgebietes „Höribachhof" wurden am 25.02.2019 vom Gemeinderat beschlossen und damit be­gründet, dass ein Bebauungsplan für dieses Gebiet erlassen werden soll, um eine geord­nete Bebauung auf den noch unbebauten Grundstücken und damit eine geordnete Wohngebietsentwicklung zu gewährleisten. Insbesondere geht es um die allgemeinen baurechtlichen Festlegungen, Freiräume
(Grüngürtel) zwischen den Wohngebäuden, um die Limitierung der Größe zukünftiger Bauvorhaben, die sich in Höhe, Geschoß­flächenzahl und Anzahl der Wohneinheiten pro Objekte ausdrückt sowie um die Kon­zeption und Ausgestaltung der Zufahrten und Zufahrtsmöglichkeiten und generell um die Lösung der Verkehrsprobleme bei einer weiteren Bebauung am Höribachhof.

Diese Beispiele zeigen, dass die Gemeinde St. Lorenz jetzt den richtigen Weg einge­schlagen hat um das Bauwesen zu kont­rollieren. Da aber Wohnen nach wie vor für einen Teil der Bevölkerung nicht erschwing­lich ist, bedarf es noch großer Anstren­gungen der Kommunalpolitik. Geförderter sozialer Wohnungsbau ist mit Raumord­nungsverträgen machbar. Es liegt an der Politik, den Preis für Bauland zu regulieren. Die GRÜNEN werden „leistbares" Wohnen zum zentralen Thema der Gemeindepoli­tik machen. Wenn alle politischen Kräfte zusammenarbeiten, sollte es möglich sein, günstige Wohnungen für die einheimische Bevölkerung zu errichten.

© Josef Dobesberger, Mitglied im Bau- und Planungsausschuss St. Lorenz

Veröffentlicht am 21.06.2019