
Klarheit gefordert: Neue Eigentümerin des Mondsees kündigt alle Pachtverträge
Mondseeland, Juli 2025 – Mit einem Schreiben an zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer des Mondsees hat die neue Eigentümerin Anna Mathyl für Aufsehen gesorgt: Sämtliche bestehenden Pacht- und Mietverträge – etwa für Stege, Bojen oder Bootshütten – wurden mit Verweis auf ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht aufgekündigt. Betroffen sind sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Nutzer sowie öffentliche Einrichtungen wie die Gemeinde St. Lorenz.
Hintergrund der Maßnahme ist der Eigentümerwechsel am Mondsee: Im vergangenen Jahr wurde der See im Rahmen des bäuerlichen Übergaberechts von Nicolette Waechter an ihre Tochter Anna Mathyl übergeben. Nun kündigt die neue Eigentümerin an, die Verpachtung neu zu strukturieren – mit dem Ziel, künftig klare vertragliche Regelungen über die Seeverwaltung Mondsee abzuwickeln.
Verunsicherung aufseiten der Gemeinden
Die betroffenen Gemeinden und Pächter zeigen sich über die einseitige Vorgangsweise überrascht. Eine offizielle Stellungnahme der Eigentümerin gibt es bislang nicht. Auch Gespräche mit den betroffenen Gemeinden oder Pächtern haben – soweit bekannt – bisher nicht stattgefunden. Die Gemeinden prüfen nun ihre rechtliche Situation und fordern Transparenz und Klärung hinsichtlich der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher und privater Steganlagen.
„Für uns ist wichtig, dass für bestehende Nutzungen rasch Rechtssicherheit geschaffen wird – insbesondere für öffentliche Infrastruktur wie etwa den Gemeindesteg“, betont der Mondseer Bürgermeister Josef Wendtner gegenüber nachrichten.at. Gleichzeitig stellt er klar, dass das öffentliche Baden, Schwimmen, Bootfahren oder Surfen weiterhin erlaubt bleibt: Diese Aktivitäten sind durch das Wasserrechtsgesetz und bestehende Gemeingebrauchsrechte nicht eingeschränkt.
Mondsee – ein Ausnahmefall in Österreich
Der Mondsee nimmt in der österreichischen Seenlandschaft eine Sonderstellung ein: Er ist einer der wenigen großen Seen, der sich vollständig in Privatbesitz befindet. Während rund 70 % der österreichischen Seen von den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf) verwaltet werden und der Öffentlichkeit zumindest teilweise zugänglich sind, ist der Zugang zum Mondseeufer stark eingeschränkt. Laut einer Analyse von kontrast.at sind nur etwa 8 % der Mondseeufer öffentlich zugänglich – das ist im österreichweiten Vergleich besonders wenig.
Zum Vergleich:
Am Wörthersee sind rund 82 % der Uferflächen in Privatbesitz,
am Attersee etwa 76 %,
am Ossiacher See ca. 75 %.
In Vorarlberg hingegen ist laut Gesetz ein 10-Meter-Streifen entlang des Bodensees öffentlich begehbar – eine Regelung, die immer wieder als Vorbild für ganz Österreich ins Spiel gebracht wird.
Ein wachsendes Bündnis aus Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und politischen Akteuren fordert daher, das Recht auf freien Seezugang österreichweit in der Verfassung zu verankern.
Was bedeutet das für Anrainer und Gäste?
Für Besucherinnen und Besucher des Mondsees ändert sich aktuell wenig: Die freie Nutzung der Wasserfläche – etwa zum Baden oder Paddeln – ist weiterhin gestattet. Wer allerdings Stege oder sonstige Einrichtungen nutzt, sollte sich in den kommenden Wochen mit der Seeverwaltung Mondsee in Verbindung setzen, um zu klären, ob und wie eine weitere Nutzung möglich sein wird.
Die Gemeinden im Mondseeland hoffen auf baldige Kommunikation seitens der Eigentümerin. „Der Mondsee ist nicht nur ein Naturjuwel, sondern auch zentraler Lebens- und Erholungsraum für viele Menschen – mit gegenseitigem Respekt und guter Kommunikation lassen sich faire Lösungen finden“, so der Tenor aus den Gemeindestuben.