Schmerzengeld - Unterhalt

Kürzlich stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass Leistungen, die das unterhaltsberechtigte Kind als Schmerzensgeld oder Verunstaltungsentschädigung erhält, keinesfalls ein bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigendes Eigeneinkommen darstellen kann.

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Veröffentlicht am 23.08.2019