Kein Mitverschulden des Patienten wegen Vertrauen auf ärztliche Auskunft

Einem Patienten der im Vertrauen auf die Auskunft des behandelnden Arztes erst nach mehreren Tagen andere ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann kein Mitverschulden an der daraus resultierenden Behandlung angelastet werden.

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Veröffentlicht am 25.10.2024