Geheimhaltungsanordnung

Das Gericht kann mit Beschluss Personen verpflichten, Tatsachen, von denen sie ausschließlich durch das Verfahren Kenntnis erlangt haben, geheim zu halten. Ein Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht kann strafrechtlich sanktioniert werden.

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Veröffentlicht am 01.06.2018