Mietzins- und Räumungsklage zwischen Ehegatten

Ein Ehegatte der seinem Partner Räumlichkeiten nicht im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht, sondern aufgrund eines auch zwischen Ehegatten zulässigen Bestandsvertrages überlassen hat, kann eine Mietzins- und Räumungsklage ungeachtet des Fortbestandes der Ehe erheben. Die Beistandspflicht steht einer Räumungsklage nicht entgegen.

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Veröffentlicht am 25.07.2022