Ausverkauf der Grund-Rechte!

Ausverkauf der Grund-Rechte!

Im Glauben an den Rechtsstaat darf man als ordentlicher und rechtsschaffender Bürger davon ausgehen, dass allgemeines Recht sowie ersessene Rechte Gültigkeit haben und nicht leichtfertig missachtet werden können.

Diese Annahme wurde jedoch in mehrerlei Hinsicht widerlegt. Trotz der geltenden Rechtsvorschriften der Grundverkehrskommission wurde im Jahr 2016 land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden in Mondsee an einen deutschen Unternehmer verkauft. Die Möglichkeit, in Österreich land- und forstwirtschaftliche Fläche zu erwerben, ist selbst für österreichische Staatsbürger mit einigen Hürden und Bedingungen verbunden. Nunmehr stellt sich die Frage, wie es dazu kommen kann, dass diese land- und forstwirtschaftliche Fläche an einen deutschen Unternehmer verkauft werden kann.

Seit jeher führt ein Weg über besagte, vom deutschen Unternehmer erworbene land- und forstwirtschaftliche Grundfläche, welcher einerseits in die angrenzenden Wälder und zu den Wanderwegen auf den Schober und zum Fuschlsee führt. Die Nutzung des Weges war für uns seit jeher selbstverständlich und gehörte zum Alltag, bis im September 2019 der Weg durch die neuen Besitzer widerrechtlich komplett gesperrt wurde.

Dass nach einem gerichtlichen Verfahren, der Weg wieder zugänglich ist, verdanken ich und alle Nutzer dieser Wege, dem engagierten Einsatz der Anwältin, Frau Mag. Barbara Pöckl. Ihre sorgfältige Vorbereitung und Argumentation führten trotz einer zunächst negativen Entscheidung einer Richterin und eines Richterwechsels nach insgesamt vier Jahren Gerichtsverfahren zu einem positiven Urteil.

Ohne diese Anwältin wäre es nicht möglich gewesen, den Mut zu bewahren und für das Recht zu kämpfen. Der Rechtsstreit hat mir verdeutlicht, dass es irrelevant ist, ob man auf der Seite des Gesetzes steht oder nicht, denn das Recht wird einfach missachtet, auch mithilfe von Menschen, die beruflich auf der Seite des Rechts stehen müssten. Als Betroffene Partei ist es erforderlich, beharrlich aufzutreten und zur Wehr zu setzen.

Mein Dank gilt meiner Anwältin und paradoxerweise auch der gegnerischen Anwältin, da durch den Rechtsstreit das bisherige ersessene Wegerecht – Gewohnheitsrecht für mich, meine Familie und auch alle Menschen, die in der wunderschönen Natur von Mondsee sich aufhalten möchten, im Grundbuch erfasst wurde und somit unstrittig ist.

Leserbrief von Peter Greisberger

Veröffentlicht am 13.08.2024