Absturz mit Gleitschirm in leichtem Fluggebiet

Veranstalter von Risikosportarten müssen die Teilnehmer über die typischen Sicherheitsrisiken aufklären. Die Reichweite dieser Aufklärungspflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Thermische Ablösungen sind in einem leichten Fluggebiet als Absturzursache nicht vorhersehbar und daher muss der Veranstalter darauf nicht hinweisen.

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Veröffentlicht am 29.05.2022