Keine generelle Toleranzgrenze für Grenzüberbauten?

Aus der Bestimmung der VermessungsV 2016, welche bei der Überprüfung von Grenzzeichen eine Toleranz von 5 cm vorsieht, kann nicht abgeleitet werden, dass auch ein Überbau in diesem Ausmaß keine Grenzverletzung darstellen würde.

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Veröffentlicht am 26.10.2025