So schaut's aus ... - Existenzgrundlage TVB

Was ist eigentlich die Existenzgrundlage des TVBs?

(von Thomas Ebner/GF TVB MondSeeLand)

Sehr oft bekommen wir die Frage gestellt, was überhaupt die Grundlage für die Existenz unseres Tourismusverbandes ist. Manche glauben, wir „gehören“ einer Gemeinde, unterstehen einem Bürgermeister oder sind vielleicht sogar von „höheren Mächten“ gesteuert.

LOGO TVBMit diesem kurzen Bericht möchte ich Licht ins Dunkel bringen und erklären, was die Existenzgrundlage des Tourismusverbandes MondSeeLand Mondsee – Irrsee ist.

Zu Beginn des Tourismus wurden in vielen Orten so genannte Fremdenverkehrsvereine oder Verschönerungsvereine gegründet. Mitglieder waren meist Gastonomen und Hoteliers eines Ortes. Diese haben sich um die Belange der Gäste gekümmert und für erste gemeinsame Werbung gesorgt. Später wurden für die Interessen des Fremdenverkehrs eigene Landesgesetze geschaffen und Verbände in den Tourismusgemeinden installiert.

Im MondSeeLand waren das die Fremdenverkehrsverbände Mondsee, Mondsee Umgebung (St. Lorenz, Tiefgraben, Innerschwand am Mondsee), Oberhofen am Irrsee, Zell am Moos und Oberwang.

Im Jahr 2004 wurden diese Verbände nach den damaligen geltenden gesetzlichen Regelungen über Tourismusverbände fusioniert, der Tourismusverband MondSeeLand Mondsee – Irrsee war geboren. Geschehen ist dies durch einen Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung und eine vertragliche Vereinbarung der damals 5 Verbände die bis heute seine Gültigkeit hat.

Und heute?

Gesetzliche Grundlage für den Tourismusverband ist das Landesgesetz zur Förderung des Tourismus in Oberösterreich (OÖ. Tourismusgesetz 2018). Dieses Landesgesetz regelt unter anderem die Landes-Tourismusstrategie, die Errichtung und Aufgaben von Tourismusverbänden, die Organisation von Tourismusverbänden, die Organe und Geschäftsführung von Tourismusverbänden, die Haushaltsführung und Aufsicht über die Tourismusverbände sowie alle Abgaben, die im Zusammenhang mit einer touristischen Tätigkeit bzw. einem Zweitwohnsitz stehen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Tourismusverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Die täglichen Geschäfte führt ein gewerberechtlicher Geschäftsführer, welcher von einem mind. 6-köpfigen Aufsichtsrat für 5 Jahre bestellt und anschließend überwacht wird. Diese Aufsichtsratsmitglieder werden von den Pflichtmitgliedern des Tourismusverbandes alle 5 Jahre gewählt.

TVB Haus

Wer ist ein Pflichtmitglied des Tourismusverbandes?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen innerhalb der geografischen Grenzen des Tourismusverbandes ein Pflichtmitglied und daher auch jährlich verpflichtet einen so genannten Interessentenbeitrag an das Land OÖ zu entrichten. Die Höhe des Interessentenbeitrags richtet sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens und der Nähe seiner Tätigkeit am Tourismus. Einen Teil der Interessentenbeiträge erhält daraufhin der Tourismusverband für seine tägliche Arbeit.

Und wieviel reden die Gemeinden mit?

Per se einmal gar nicht, da der Tourismusverband eine komplett eigenständige Körperschaft ist. Das Gesetz sieht vor, dass pro 10 Gemeinden des Verbandsgebietes ein Bürgermeister Mitglied des Aufsichtsrats ist. Bei uns ist der Bürgermeister der nächtigungsstärksten Gemeinde, Johann Dittlbacher aus Tiefgraben, Mitglied des Aufsichtsrats. Natürlich wird mit allen Gemeinden eine ausgezeichnete Zusammenarbeit angestrebt. Wir wollen ja gemeinsam weiterkommen und zusammen Neues und/oder Innovatives schaffen.

Über die Aufgaben der Tourismusverbände und Gemeinden lt. Gesetz, sowie über die Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vollversammlung berichte ich ein anderes Mal.

©Tourismusverband MondSeeLand, Mondsee-Irrsee

Veröffentlicht am 15.02.2019