Aufteilung des Familienhundes

Ein in der Ehe erworbener Familienhund ist wie eine Sache zu behandeln und fällt daher in die Aufteilungsmasse. Nicht jedoch ein Tier, das den persönlichen Gebrauch oder der Berufsausübung eines der Ehegatten dient.

 

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Veröffentlicht am 21.12.2017