Beratungstipp zum Thema: Obsorgeentziehung

Eine Obsorgeentziehung ist die exakt zu prüfende letzte Möglichkeit, die eine konkrete und aktuelle Kindeswohlgefährdung voraussetzt. Nur unter Wahrung von Verhältnismäßigkeit und Familienautonomie kann diese vorgenommen werden.

 

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Veröffentlicht am 27.07.2021