Beratungstipp zum Thema: Obsorgeentziehung
Eine Obsorgeentziehung ist die exakt zu prüfende letzte Möglichkeit, die eine konkrete und aktuelle Kindeswohlgefährdung voraussetzt. Nur unter Wahrung von Verhältnismäßigkeit und Familienautonomie kann diese vorgenommen werden.
Kanzlei Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc
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