Einkommenssteuerguthaben - Pflegeregress

Ein nachträglich hervorgekommenes Einkommensteuerguthaben ist kein Vermögen, sondern Einkommen, das vom Verbot des Pflegeregresses nicht erfasst ist, sodass der Sozialhilfeträger darauf zurückgreifen kann.

Dr. jur. Rafaela Golda-Zajc
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Veröffentlicht am 27.01.2020