Keine Anspannung bei verzögerter Reife

Nach Abschluss der Berufsausbildung, kann ein Kind auf ein fiktives Eigenein-kommen angespannt werden, wenn es an seiner Arbeitslosigkeit ein Verschulden trifft. Wenn das Kind aufgrund verzögerter Reife keinen Arbeitsplatz findet, ist in Folge Verschuldenslosigkeit eine Anspannung nicht möglich.

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Veröffentlicht am 31.07.2018