Kosten Besuchsbegleitung

Die Besuchsbegleitung soll angeordnet werden, wenn es das Kindeswohl verlangt. Dieses soll temporär eingerichtet und durch eine geeignete Person durchgeführt werden. Die Kosten der Besuchsbegleitung sind vom kontaktberechtigten Elternteil zu tragen.

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Veröffentlicht am 22.03.2021