Mietzinsminderung wegen Schimmelbildung

Schimmelbildung in einer Mietwohnung, die nicht auf ein unzureichendes Lüften der Mieter zurückzuführen ist, begründet einen Anspruch auf Mietzinsminderung. In diesem Fall erachtete der OGH 50 % Zinsminderung als angemessen.

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Veröffentlicht am 24.09.2022