Teilweiser Obsorgeentzug wegen Schulpflichtverletzung

Schulpflichtige Kinder sind von den Eltern in die Schule zu schicken oder durch einen häuslichen Unterricht für die vorgeschriebenen Externistenprüfungen vorzubereiten, anderenfalls infolge Gefährdung des Kindeswohles eine teilweise Entziehung der Obsorge und Übertragung an den Kinder- und Jugendhilfeträger erfolgen kann.

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Veröffentlicht am 29.01.2019