Vermögensverwertung für Unterhalt

Es ist eine Frage des zu beurteilenden Einzelfalles, ob der einkommenslose Unterhaltsschuldner angehalten werden kann, durch Veräußerung einer Liegenschaft auf seinen Vermögensstamm zu greifen. Dies hängt ab von der Situation des Unterhaltsberechtigten und dem Zweck des Liegenschaftsvermögens.

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Veröffentlicht am 29.07.2019